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Anfrage

Ratgeber

Genehmigung für Leuchtreklame in Klagenfurt

Braucht Ihre Werbeanlage eine Genehmigung? In Klagenfurt oft ja. Amtlich heißt die Genehmigung meist Bewilligung.

Kurz gesagt

  • Für Werbung brauchen Sie eine Bewilligung fürs Ortsbild, auch bei kleinen Anlagen.
  • Ihr eigenes Firmenschild braucht diese Bewilligung nicht. Was als Firmenschild gilt, ist nicht schriftlich geregelt.
  • Über 2 m² melden Sie die Anlage vorher, über 16 m² brauchen Sie eine Baubewilligung.
  • Über dem Gehsteig kommen die Straßenverkehrsordnung und ein Vertrag mit der Stadt dazu.
  • Wir klären das vor der Fertigung und reichen auf Wunsch für Sie ein.

Stand: September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet der Magistrat.

Nasenschild und Leuchtkasten eines Restaurants leuchten grün an einer gelben Altbaufassade bei Nacht

So helfen wir

Was wir für Sie übernehmen.

  • Vorher klären

    Vor der Fertigung klären wir mit Ihnen, welche Meldung oder Bewilligung Ihre Anlage wahrscheinlich braucht. So wissen Sie vor dem Bau, was auf Sie zukommt.

  • Unterlagen vorbereiten

    Für die Formulare der Stadt bereiten wir Ansichten und Fotomontagen Ihrer Anlage vor. Diese Beilagen müssen Sie nicht selbst besorgen.

  • Auf Wunsch einreichen

    Auf Wunsch reichen wir die Unterlagen mit Ihrer Vollmacht für Sie ein. Sie sparen sich dann den Behördenweg.

  • Licht passend planen

    Wir planen die Helligkeit passend zum Standort. Das Licht soll gut lesbar sein, aber nicht heller als nötig.

    Auf Wunsch bauen wir ein dimmbares Netzteil, einen Dämmerungsschalter und eine Zeitschaltuhr ein. Mit dem Netzteil lässt sich die Helligkeit anpassen. Die Reklame geht dann in der Dämmerung an und zur gewünschten Zeit aus.

Was geprüft wird

Vier Fragen entscheiden, was Sie brauchen.

Entscheidend sind Größe, Standort und Inhalt. Manchmal brauchen Sie mehrere Meldungen oder Bewilligungen. Ein eigenes Formular für Leuchtreklame haben wir nicht gefunden, Sie nehmen die allgemeinen Formulare der Stadt.

  1. 1 · Bauordnung

    Wie groß ist die Anlage?

    Nach der Kärntner Bauordnung zählt nur die Fläche der Werbeanlage.

    • Bis 2 m² gilt die Bauordnung nicht. Die anderen drei Fragen gelten trotzdem.
    • Über 2 bis 16 m² melden Sie die Anlage vor Beginn der Arbeiten schriftlich bei der Baubehörde. Eine Wartefrist gibt es nicht. Sie melden auch Änderungen und den Abbau einer bestehenden Anlage.
    • Über 16 m² brauchen Sie eine Baubewilligung, auch bei einem Umbau auf über 16 m². Dafür muss eine berechtigte Person die Pläne erstellen, zum Beispiel ein Baumeister.

    Wie man die Fläche misst, sagt das Gesetz nicht. Offen ist das zum Beispiel bei zweiseitigen Auslegern, Pylonen und Einzelbuchstaben. Klären Sie die Fläche deshalb vorher mit der Baubehörde.

  2. 2 · Ortsbild

    Ist es Werbung?

    Das Kärntner Ortsbildpflegegesetz gilt praktisch im ganzen verbauten Stadtgebiet, nicht nur in der Altstadt.

    • Werbeanlagen und Werbung brauchen eine Bewilligung, auch bei einer Änderung. Eine Mindestgröße gibt es nicht, also braucht auch ein kleines Schild die Bewilligung. Ausnahmen gibt es nur wenige, etwa für Fahnen mit Werbeaufschrift.
    • Das Gesetz spricht allgemein von Werbung, nicht nur von Werbung für fremde Firmen. Darunter kann also auch Werbung an Ihrem eigenen Geschäft fallen.
    • Sie dürfen erst bauen, wenn die Bewilligung rechtskräftig (endgültig) ist. Die Bewilligung gilt höchstens 5 Jahre, vor Ablauf können Sie eine Verlängerung beantragen.

    Für Ihr eigenes Firmenschild gilt eine Ausnahme, mehr dazu weiter unten.

    Manche Werbeanlage ist zugleich ein Bauwerk im Sinn der Bauordnung. Dann führt die Stadt das Bau- und das Ortsbildverfahren gemeinsam.

  3. 3 · Straße

    Ragt etwas über den Gehsteig?

    Ausleger, Nasenschilder und Leuchtkästen über dem Gehsteig nutzen den Luftraum der Straße. Dafür brauchen Sie drei Dinge:

    • eine Bewilligung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO)
    • einen Vertrag mit der Stadt
    • mindestens 2,20 m Abstand über dem Gehsteig und 4,50 m über der Fahrbahn. Eine tiefer hängende Anlage bekommt keine Bewilligung.

    Für Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen ohne Gehsteig gilt eine eigene Regel. Die 2,20 m gelten dort für einen 1,5 m breiten Streifen entlang der Hausfronten. Die Anlage darf Straßenbeleuchtung und Tafeln mit Straßennamen oder Hausnummern nicht verdecken.

    Die Behörde kann Änderungen oder die Beseitigung anordnen, wenn Leuchtwerbung den Verkehr blendet. Dasselbe gilt, wenn man sie mit Ampeln oder Verkehrszeichen verwechseln kann. Auch Werbung auf Privatgrund neben der Straße ist davon betroffen.

  4. 4 · Sonderfälle

    Denkmal, Landschaft, Landstraße, Gewerbe?

    • An einem denkmalgeschützten Haus brauchen Sie zusätzlich eine Bewilligung des Bundesdenkmalamts.
    • In der freien Landschaft brauchen Werbeanlagen eine Naturschutz-Bewilligung. Gemeint ist alles außerhalb geschlossener Siedlungen und Gewerbeparks. Firmenschilder nach dem Gewerberecht sind ausgenommen.
    • Nach der Ortstafel ist Werbung bis 100 m vom Fahrbahnrand verboten. Ausnahmen sind möglich, etwa im Bauland (fürs Bauen gewidmeter Grund). Die Werbung darf dann den Verkehr nicht beeinträchtigen.
    • Ein Gewerbebetrieb braucht laut Merkblatt der Stadt unter Umständen zusätzlich eine Genehmigung der Betriebsanlage. Gemeint ist eine Genehmigung nach der Gewerbeordnung. Ein möglicher Grund ist Licht, das Nachbarn stören kann.

    An Landesstraßen außerhalb des Ortsgebiets brauchen Sie innerhalb von 15 m vom Straßenrand außerdem die Zustimmung der Straßenverwaltung. Betroffen sind bauliche und meldepflichtige Anlagen, zum Beispiel Werbeanlagen über 2 m².

Unsicher? Schicken Sie uns ein Foto der Fassade und die Adresse. Wir sagen Ihnen, was wahrscheinlich nötig ist.

Foto schicken und Vorhaben besprechen

Eigenes Firmenschild

Ihr Name an Ihrem eigenen Betrieb.

Ihr Firmenschild am eigenen Standort braucht nach dem Ortsbildpflegegesetz keine Bewilligung. Das Schild darf das Ortsbild aber nicht stören.

Gilt Ihr Leuchtschriftzug mit Name und Logo als Firmenschild? Die Grenze zur Werbung ist nirgends schriftlich geregelt.

Auf Antrag hält die Stadt in einem Bescheid fest, wie Ihr Firmenschild zulässig ist. Ein Bescheid ist eine schriftliche Entscheidung. Ohne Bescheid kann die Stadt später Änderungen auftragen.

Die anderen Fragen gelten auch für Ihr Firmenschild. Über 2 m² kommt die Bauordnung dazu, über dem Gehsteig die Straßenverkehrsordnung. Auch die Klagenfurter Regeln für Firmenschilder gelten für Ihr Schild.

Für Gewerbebetriebe ist ein Firmenschild Pflicht. Die Gewerbeordnung verlangt an der Betriebsstätte mindestens den Namen und einen Hinweis auf das Gewerbe. Die Schrift muss gut sichtbar sein.

Ortsbildschutzverordnung

Was in Klagenfurt zusätzlich gilt.

Klagenfurt hat für das Ortsbild eine eigene Verordnung. Die Regeln darin kommen bei Ihrer Anlage zu den vier Fragen dazu.

In ganz Klagenfurt

Die Regeln für Firmenschilder nennen kein bestimmtes Gebiet. Soweit wir die Verordnung verstehen, gelten sie deshalb in der ganzen Stadt.

Vier Regeln für Firmenschilder

Für Firmenschilder heißt das:

  • nicht blinken und keine beweglichen Teile haben, also kein Lauflicht und keine Laufschrift
  • nach Möglichkeit nicht über das Erdgeschoß und nicht über den Umriss des Gebäudes hinausgehen
  • nicht in schräge Dächer ragen
  • Erker, tragende Bauteile oder Gliederungen der Fassade nicht störend abdecken oder ungünstig beleuchten

Außerdem gilt in der ganzen Stadt eine Anzeigepflicht.

  • Sie zeigen Leuchtschriften, Werbeaufschriften und Werbesymbole vorher bei der Stadt an. Ausgenommen sind Firmenschilder. Die Pflicht gilt für alles, was man von öffentlichen Straßen und Plätzen aus sieht.
  • Die Stadt kann die Werbung dann innerhalb von 4 Wochen untersagen. Rechnen Sie diese Zeit also ein.
  • Für Werbung brauchen Sie außerdem die Bewilligung fürs Ortsbild (Frage 2). Wie Anzeige und Bewilligung zusammenspielen, ist nirgends schriftlich geregelt. Klären Sie das am besten mit der Abteilung Stadtplanung.

In der Inneren Altstadt und an historischen Gebäuden

Gemeint sind:

  • die Innere Altstadt innerhalb von Theatergasse, Heuplatz, Waaggasse, Bahnhofstraße, 8.-Mai-Straße, Benediktinerplatz, Dr.-Herrmann-Gasse und Ursulinengasse
  • Gebäude mit geschichtlicher, baukünstlerischer oder besonderer städtebaulicher Bedeutung, egal wo in Klagenfurt
Vier zusätzliche Regeln

Dort gilt zusätzlich:

  • nur Einzelbuchstaben, außer bei Auslegern
  • nicht höher als die Oberkante der Fensterbrüstung im 1. Obergeschoß
  • keine Fenster in den Obergeschoßen verdecken
  • Ausleger künstlerisch oder kunsthandwerklich gestaltet

Licht bei Nacht

Wie hell darf eine Leuchtreklame sein?

Die Behörden achten vor allem auf den Straßenverkehr und auf die Nachbarn.

Straßenverkehr

Die Reklame darf Autofahrer nicht blenden oder ablenken. Grundlage sind die Straßenverkehrsordnung und zwei Richtlinien (RVS, siehe Quellen).

Nachbarn

Die Reklame darf Nachbarn nicht stören. Als Maßstab nehmen Sachverständige die ÖNORM O 1052. Diese Norm ist kein Gesetz.

Die Norm nennt Richtwerte dafür, wie hell eine Werbefläche leuchten darf. Dazu kommen Richtwerte für Licht in fremden Fenstern. Ab 22 Uhr gelten in der Nähe von Wohnungen strengere Richtwerte.

Ruhiges Licht

Die Behörden beurteilen blinkendes oder wechselndes Licht strenger als ruhendes. Was in Klagenfurt für Firmenschilder gilt, steht oben bei der Ortsbildschutzverordnung.

Muss die Reklame nachts aus?

Wir haben dazu kein Gesetz des Landes und keine Verordnung der Stadt gefunden. Die ÖNORM O 1052 sieht solche Beleuchtung in Wohn- und Mischgebieten aber nur von 6 bis 22 Uhr vor. Ihre Bewilligung kann außerdem Auflagen enthalten.

Formulare

Diese Formulare hat die Stadt.

Je nach Anlage brauchen Sie eines oder mehrere davon. Alle Formulare stehen auch gesammelt auf der Formularseite der Stadt Klagenfurt.

  • Baumeldung Werbeanlage über 2 bis 16 m²

    Die Baumeldung ist eine Mitteilung nach § 7 der Kärntner Bauordnung. Im Formular kreuzen Sie das Kästchen für Werbeanlagen an und legen einen Lageplan oder eine Skizze bei.

    Zuständig: Abteilung Baurecht und Gewerberecht

  • Baubewilligung Werbeanlage über 16 m²

    Damit suchen Sie um die Baubewilligung an. Laut Merkblatt gehören unter anderem dazu:

    • ein Grundbuchsauszug
    • die Zustimmung des Grundeigentümers
    • eine Baubeschreibung
    • ein Lageplan
    • Pläne von einer dazu berechtigten Person

    Zuständig: Abteilung Baurecht und Gewerberecht

  • Ortsbild Werbung, Anzeige, Firmenschild (freiwillig)

    Für alles rund ums Ortsbild gibt es ein Online-Formular. Damit beantragen Sie die Bewilligung für Werbung oder den freiwilligen Bescheid für Ihr Firmenschild. Auch die Anzeige nach der Klagenfurter Verordnung geht damit.

    Zuständig: Abteilung Stadtplanung

  • Über dem Gehsteig Bewilligung nach der StVO

    Der Antrag nach § 82 StVO gilt für Ausleger und Schilder über dem Gehsteig. Auch Werbung auf öffentlichem Grund braucht diese Bewilligung.

    Beilagen sind Lagepläne, Fotos und Ansichten. Für das Online-Formular brauchen Sie eine ID Austria (früher Handy-Signatur).

    Zuständig: Abteilung Baurecht und Gewerberecht, Gruppe Straßen- und Veranstaltungsrecht

  • Vertrag für Gehsteig und Luftraum Nutzung von öffentlichem Grund

    Die Stadt schließt dafür eine Vereinbarung ab. Die Stadt schließt sie nur mit dem Eigentümer von Grundstück, Haus oder Anlage. Die Vereinbarung gilt erst, wenn die Bewilligung nach der StVO rechtskräftig ist.

    Die Stadt verlangt dafür ein Entgelt und einen Betrag für die Bearbeitung. Die Höhe erfahren Sie bei der Stadt.

    Zuständig: Abteilung Straßenbau und Verkehr

  • Montage an der Straße Arbeiten auf oder neben der Straße

    Eine Bewilligung nach § 90 StVO braucht es, wenn die Montage den Verkehr behindert. Ein Beispiel ist ein Hubsteiger auf dem Gehsteig.

    Zuständig: Abteilung Baurecht und Gewerberecht, Gruppe Straßen- und Veranstaltungsrecht

  • Freie Landschaft Naturschutz-Bewilligung

    Damit suchen Sie um die Naturschutz-Bewilligung an. Dazu gehören:

    • ein Lageplan
    • eine Projektbeschreibung
    • Pläne
    • ein Eigentumsnachweis
    • die Zustimmung des Grundeigentümers

    Zuständig: Abteilung Baurecht und Gewerberecht

  • Denkmalschutz Denkmalgeschütztes Haus

    Die Bewilligung des Bundesdenkmalamts gehört laut Merkblatt der Stadt zum Bauansuchen dazu.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen.

Braucht ein Schild unter 2 m² eine Genehmigung?

Oft ja, denn die Bauordnung ist nicht die einzige Regel. Die Bauordnung gilt bis 2 m² nicht, Werbung braucht aber auch dann eine Bewilligung fürs Ortsbild. Über dem Gehsteig kommt die Straßenverkehrsordnung dazu.

Wie lange dauert das?

Über die Bewilligung fürs Ortsbild muss die Behörde spätestens nach 6 Monaten entscheiden. Die Baumeldung hat keine Wartefrist, eine Anzeige kann die Stadt innerhalb von 4 Wochen untersagen. Bei mehreren Verfahren beginnen Sie erst, wenn alles vorliegt.

Was kostet die Genehmigung?

Die Stadt Klagenfurt nennt Ihnen die Beträge und was sonst noch anfällt. Für das Ortsbild-Formular verlangt die Stadt eine Gebühr. Für einen Ausleger über dem Gehsteig kommen ein Entgelt und ein Betrag für die Bearbeitung dazu.

Ich bin Mieter. Was brauche ich vom Hauseigentümer?

Sie brauchen seine Zustimmung. Die Stadt verlangt sie für die Ortsbild-Bewilligung und für die Baubewilligung, dort von allen Miteigentümern. In einem Haus mit Wohnungseigentum kann auch die Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer nötig sein.

Was passiert, wenn man ohne Genehmigung baut?

Die Gemeinde entfernt Werbung ohne Ortsbild-Bewilligung sofort, auf Kosten des Eigentümers. Je nach Fall können Geldstrafen nach dem Ortsbildpflegegesetz drohen, über 2 m² auch nach der Bauordnung. Der Grundeigentümer muss auf Bescheid der Stadt den rechtmäßigen Zustand herstellen, wenn eine gemeldete Anlage die Bauordnung nicht einhält.

Gilt ein Pylon als Firmenschild oder als Werbung?

Entscheidend ist im Einzelfall, was darauf steht. Mit den Namen der Betriebe am Standort ist er eher ein Firmenschild, mit Marken- oder Produktwerbung eher Werbung. Für die Bauordnung zählt die Fläche, nach der Ortstafel auch der Abstand zur Straße.

Zum Nachlesen

Gesetze und Quellen.

Stand: September 2026.

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Quelle: unser Profil bei Google, Stand Oktober 2026