Ist ein taktiles Leitsystem Pflicht?
Das hängt von Nutzung und Größe Ihres Gebäudes ab, Wohnhäuser sind ausgenommen. Barrierefrei sein müssen zum Beispiel Ämter, Arztpraxen und Gebäude ab 50 Besuchern (§ 39 Kärntner Bauvorschriften). Diese Gebäude brauchen je nach Größe und Zweck ein taktiles oder akustisches Leitsystem, auch außen.
Welche Glasflächen brauchen eine Markierung?
Glastüren und Glaswände in allgemein zugänglichen Bereichen brauchen eine Markierung, wenn man dagegen laufen kann. Ausgenommen sind Glastüren mit kontrastierendem Rahmen ab 10 cm oder Sockel ab 30 cm (OIB-Richtlinie 4, 5.1.3). Nach ÖNORM B 1600 reicht der Rahmen nur bei Glas bis 60 cm Breite.
Was gilt für Stiegen?
Die erste und letzte Stufe jedes Stiegenlaufs brauchen eine Markierung, wenn das Gebäude barrierefrei sein muss. Oben vor Stiegen abwärts kommt ein tastbares Aufmerksamkeitsfeld dazu (OIB-Richtlinie 4, 3.2.5). Das Feld entfällt in Stiegenhäusern (eigener, abgeschlossener Raum für die Stiege) sowie in Alters- und Pflegeheimen und Krankenhäusern.
Brauchen andere Gebäude ein Aufmerksamkeitsfeld?
Das ist nicht eindeutig geregelt. Die OIB-Richtlinie 4 verlangt es nur in Gebäuden, die barrierefrei sein müssen. Die ÖNORM B 1600 sieht es in allgemein zugänglichen Bereichen vor, außer in abgeschlossenen Stiegenhäusern (7.3.2.5).
Welche Regeln sind verbindlich?
In Kärnten gilt die OIB-Richtlinie 4 als Bauvorschrift. Die ÖNORMEN sind Stand der Technik. Verbindlich werden sie erst durch Auftrag, Ausschreibung oder Bescheid.
Geht das auch nachträglich?
Ja. Wir kleben Leitstreifen und Markierungen auf bestehende Böden, Stufen und Glas. Für ein unverändertes Gebäude verlangt die OIB-Richtlinie 4 kein Nachrüsten. Bei Zu- und Umbauten gibt es Erleichterungen, aber nicht für Markierungen und Leitsysteme (7.7).
Die Antworten gelten für Kärnten, Stand Oktober 2026. Andere Bundesländer haben eigene Bauordnungen auf Grundlage der OIB-Richtlinien.
Die Antworten sind allgemein und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Bauvorschriften Ihres Bundeslands und die Vorgaben Ihrer Baubehörde.